Würzburger Str 13, 63811 Stockstadt support@example.com

Willkommen im Backstage Bereich.


Auch wenn ich mich hier an die Kolleginnen und Kollegen wende, die selbst als Interim-Manager arbeiten - oder es in Erwägung ziehen - , seien Sie auch herzlich willkommen wenn Sie nicht zu diesem Kreis zählen. 

Ich teile hier meine Erfahrungen und Ansichten in der Hoffnung, dass sie anderen nützlich sind. Das was Sie hier lesen ist dementsprechend meine subjektive Sichtweise. Ich wünsche Ihnen spannende Lektüre!

Falls Sie ein Feedback geben möchten: ich werde meine Blog-Artikel auch über mein LinkedIn Profil https://www.linkedin.com/in/wolfgangkuhl/ teilen.


 

Beschäftigung einer Studentischen Hilfskraft

Als Interim Manager ist man in der Regel eine One-Man-Show bzw. One-Woman-Show. Wenn die Auftragslage gut ist, kommen manche Tätigkeiten manchmal zu kurz. Dazu gehören für mich z.B.:

  • Zeitnachweise führen und einreichen
  • Belegeinreichung und sonstige Abstimmung mit dem Steuerberater
  • Internetpräsenz updaten (LinkedIn, Xing, eigene Internetseite, Daten in Provider-Portalen)
  • Datensicherung
  • Beschaffung Büromaterial
  • Unterkünfte und Fahrgelegenheiten buchen

Immer wieder muss man dann einen Bürotag einlegen, um diese administrativen Tätigkeiten nachzuholen. Bürotage kann man aber zum einen nicht abrechnen, zum anderen lässt einem der Auftrag manchmal auch nicht genug Zeit und Energie dafür. Ich habe mich vor einiger Zeit deshalb dafür entschieden, eine studentische Hilfskraft mit diesen Aufgaben zu betrauen - und wurde damit zum Arbeitgeber. Hier ein paar Punkte, die dabei zu beachten waren.

Payroll

Die Fixkosten für eine funktionierende Gehaltsabrechnung sind nennenswert und bei nur einem Beschäftigten lohnt sich das selber machen nicht. Die gute Nachricht: der Steuerberater Ihres Vertrauens wird Ihnen hier wahrscheinlich ein gutes Angebot machen, weil es hier durch die Menge an Abnehmern dieser Leistung eine gute Kostenverdünnung gibt. Außerdem kann der Steuerberater die Gehaltskosten dann gleich richtig für Sie buchen.   

Krankenkasse

Für Werkstudierende sind grundsätzlich keine Krankenkassenbeiträge (auch nicht für Pflege- oder Arbeitslosenversicherung) zu entrichten. Trotzdem wird die Krankenkasse bei dem Arbeitgeber abbuchen, da für die Rente Versicherungspflicht besteht. Der/die Studierende tut also zusätzlich etwas für die Altersvorsorge.

Berufsgenossenschaft

Ihr Unternehmen muss bei der BG (in meinem Fall die VBG) gemeldet werden. Dies kann auch durch den Steuerberater erfolgen. Die Jahresbeiträge liegen in meinem Fall bei ca. 50€.

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kommt auch zustande, wenn nichts schriftlich vereinbart wird und einfach mit der Arbeit begonnen wird. In diesem Fall gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. So lange der Betrieb weniger als zehn Vollzeitmitarbeiter hat, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht.

Steuerberater

Ich habe alle HR Tätigkeiten von der Anmeldung bei Behörden bis zur Payroll meinem Steuerberater übergeben. Die Kosten dafür sind überschaubar und ich kann sicher sein, dass an alles gedacht ist.

Lohnt sich das?

Das lässt sich leicht überschlagen. Ich arbeite ca. einen Tag pro Monat, um die Studentische Hilfskraft zu finanzieren. Wenn ich selbst für alle in Frage kommenden Tätigkeiten (siehe Bullet Points weiter oben) mehr als einen Tag brauche, lohnt es sich zumindest finanziell.

Kontakt

icc-con

Hangstraße 19 

35216 Biedenkopf 

info at icc-con.de  

tel +49 6461 983220

fax +49 6461 983221

fax2mail  +49 6461 8068034

mobil +49 160 92340432

Download vCard

 

Berufshaftpflicht

Weitere Informationen zur Consulting-Haftpflicht von icc-con Wolfgang Kuhl, Biedenkopf